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Durch das Sakrament der Weihe werden aus den Gläubigen, die Anteil haben am allgemeinen Priestertum, die geweihten Diener für das besondere Priestertum bestimmt. Das Weihesakrament gliedert sich in drei Stufen: Bischof, Priester und Diakon. In allen drei Weihestufen wird das Sakrament durch die schweigende Handauflegung und durch das Weihegebet gespendet.
Hinzu kommen, neben der Salbung, ausdeutende Symbole: beim Diakon die Berührung des Evangeliums, beim Priester die Überreichung der kultischen Geräte (Kelch, Hostienschale) und beim Bischof die Auflegung des aufgeschriebenen Evangeliums aufs Haupt.
Der Spender des Weihesakramentes ist bei allen drei Weihestufen der gültig geweihte Bischof. Bei der Bischofsweihe kommt hinzu, dass die Weihe erlaubterweise nur mit päpstlicher Beauftragung unter Hinzuziehung von zwei mitweihenden Bischöfen gespendet werden darf.
Bei der Priesterweihe legen alle anwesenden Priester, bei der Bischofsweihe alle anwesenden Bischöfe dem Weihekandidaten die Hände auf.
Gegenüber den Reformatoren hält die katholische Kirche daran fest, dass das Weihesakrament nicht nur die Einführung in ein kirchliches Amt oder nur die Beauftragung für den Verkündigungsdienst bedeutet, sondern dass die Weihe ein von Christus eingesetztes Sakrament ist. Entsprechend ist die Weihe nicht wiederholbar und nicht widerrufbar.
In der römisch-katholischen Kirche ist die Priesterweihe mit der Verpflichtung zum Zölibat verbunden, d.h. mit der Pflicht, ehelos zu leben.
Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben