Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist die gesellschaftliche Debatte um den assistierten Suizid neu entflammt.
Manche sehen eine Grauzone, für andere ist die Lage klar: Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuches ist gefallen. Demnach hat jeder Mensch, der eine freiverantwortliche Entscheidung treffen kann, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und damit auch das Recht der Inanspruchnahme der freiwilligen Hilfe von Dritten. Die Unterstützung bei Selbsttötungen ist auch nicht daran gebunden, dass jemand eine Krankheit hat, auch nicht an das Lebensalter. Was bedeutet das für die handelnden Akteure – ob im privaten Bereich oder in Pflegeeinrichtungen?
Auch die Kirche positioniert sich und innerhalb von Caritas-Einrichtungen entsteht Klärungsbedarf. Dr. Boris Krause, theologischer Referent beim Diözesancaritas-Verband im Bistum Münster, hört von Mitarbeitenden oft die Frage, wie sie sich bei Sterbewünschen von Patienten, Gästen und Bewohnern verhalten sollen.
Wir haben im Pfarreirat beschlossen dieses Thema auch in Sassenberg anzusprechen.
Am Freitag, 27. März wird Dr. Krause bei uns darüber referieren und diskutieren.
Zur Einstimmung auf das Thema wird zuvor am Freitag, 14. März ein Film zum Thema gezeigt.
Eingeladen zu den kostenlosen Abenden sind alle Interessierten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
(Bild auf der Startseite: Pixabay)